Islamistischer Attentäter von Solingen zu lebenslanger Haft verurteilt

Das deutsche Oberlandesgericht in Düsseldorf hat den Messerangreifer von Solingen wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung des 27-jährigen syrischen Asylbewerbers an. Damit folgte der Senat dem Antrag der Bundesanwaltschaft.
Issa Al Hasan war 2023 unerlaubt über Bulgarien nach Deutschland eingereist. Am 23. August 2024 tötete er bei einem Stadtfest in Solingen drei Menschen und verletzte acht weitere teilweise schwer.
Der Vorsitzende Richter erklärte, Al Hasan habe sich seit 2019 zunehmend islamistisch radikalisiert. Internetaktivitäten belegten seine immer tiefere Verstrickung in die Ideologie des IS. Er habe nicht – wie von ihm behauptet – auf Anweisung der Terrororganisation gehandelt, sondern aus eigener Überzeugung. Bereits vor seiner Flucht aus Syrien sei er dem IS loyal verbunden gewesen. Seine langjährige jihadistische Haltung und die Gefahr weiterer schwerer Straftaten machten die Sicherungsverwahrung erforderlich. Hinweise auf eine künftige Abkehr von seiner Ideologie gebe es nicht.
Auch Al Hasans Behauptung, die Tat sei eine Reaktion auf das Leid von Muslimen in Gaza gewesen, wies das Gericht zurück. Dies sei allenfalls ein Nebenaspekt gewesen. Ziel des Angeklagten sei es gewesen, „die Schlagkraft des IS in Europa zu stärken“ und möglichst viele Menschen zu töten. Kurz vor dem Anschlag habe er dem IS erneut die Treue geschworen.
Der Verteidiger hatte sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen, im Übrigen jedoch der rechtlichen Bewertung der Bundesanwaltschaft zugestimmt. Sein Mandant habe „Grenzen des Erträglichen“ überschritten, sagte er, und räumte ein, dass unklar bleibe, was ihn dazu brachte, „dem Bösen zu huldigen“. Er würdigte zugleich die Haltung der Nebenkläger, bei denen „kein Fünkchen Hass spürbar“ gewesen sei.
Nach Abschluss des Strafprozesses richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf die politische Aufarbeitung. Ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags prüft mögliche Versäumnisse der schwarz-grünen Landesregierung sowie strukturelle Defizite bei Abschiebungen. Im Zentrum steht die Frage, weshalb die bereits Monate vor der Tat geplante Rückführung Al Hasans nach Bulgarien scheiterte. Ein erster Abschiebeversuch im Juni 2023 blieb erfolglos, ein zweiter wurde nicht unternommen – obwohl bekannt war, dass der Syrer nicht untergetaucht war. So ging das Asylverfahren von Bulgarien auf Deutschland über, und Al Hasan wurde in eine Unterkunft in Solingen verlegt – unweit des späteren Tatorts.


